Auf in den Wald!
Sie möchten Ihr Kind im Waldkindergarten anmelden?
Setzen Sie sich mit unserem Vorstand in Verbindung. Wir laden Sie dann zum nächsten Informationsabend ein und vereinbaren einen Schnupper-Besuchstermin im Wald.
Die Höhe der Gebühr bemisst sich dach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahre, die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben. Unterhaltspflichtige Kinder, die nicht im Haushalt des Gebührenschuldners leben, werden nicht berücksichtigt. Ändert sich die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kindern, so wird die Gebühr auf Antrag angepasst. Die Gebühr richtet sich im Übrigen nach dem Satz des örtlichen Gemeindekindergartens.
Für die Frühbetreuung wird ein gesonderter Beitrag erhoben.
Für jeden angefangenen Monat bei einer Familie
Nach erfolgter Zusage füllen Sie bitte diese Formulare aus:
Diese Formulare benötigen wir bei Bedarf:
Sie erhalten je eine Kopie der von Ihnen unterschriebenen Unterlagen.